Orga­ni­sa­to­ri­scher Brand­schutz

Brand­schutz­schu­lungen

ASR 2.2

Brand­schutz­un­ter­wei­sung

Brand­schutz­un­ter­wei­sungen gemäß ASR A2.2 sind Teil der prä­ven­tiven Maß­nahmen, um Mit­ar­beiter für mög­liche Brand­ge­fahren zu sen­si­bi­li­sieren und ihnen das not­wen­dige Wissen für den Umgang mit Brand­schutz­ein­rich­tungen zu ver­mit­teln.

Unser Schu­lungs­an­gebot

Wir führen Brand­schutz­un­ter­wei­sungen nach ASR 2.2 mit fol­genden Inhalten durch:

1. All­ge­meine Infor­ma­tion:

Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­beiter für die Bedeu­tung des Brand­schutzes.

Erklä­rung der poten­zi­ellen Gefahren und Aus­wir­kungen von Bränden in Arbeits­stätten.

2. Orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nahmen:

Vor­stel­lung der betrieb­li­chen Brand­schutz­or­ga­ni­sa­tion.

Klä­rung von Zustän­dig­keiten im Brand­fall.

3. Flucht- und Ret­tungs­wege:

Infor­ma­tion über die Lage und Benut­zung von Flucht- und Ret­tungs­wegen.

Ein­wei­sung in die Nut­zung von Not­aus­gängen / Not­aus­stiegen
Flucht- und Ret­tungs­plan nach DIN 23601.

4. Brand­be­kämp­fungs­ein­rich­tungen:

Erläu­te­rung ver­schie­dener vor­han­dener Brand­be­kämp­fungs­ein­rich­tungen (Feu­er­lö­scher, Wand­hydranten, etc).

Prak­ti­sche Vor­stel­lung / Ein­wei­sung in die Hand­ha­bung von Feu­er­lö­schern.

5. Ver­halten im Brand­fall:

Anlei­tung zum rich­tigen Ver­halten im Brand­fall.

Erklä­rung des Alar­mie­rungs­pro­zesses und des Eva­ku­ie­rungs­ver­fah­rens.

6. Brand­ri­siken und ‑prä­ven­tion:

Iden­ti­fi­ka­tion von poten­zi­ellen Brand­ri­siken am Arbeits­platz.

Tipps zur Prä­ven­tion von Bränden, z.B. im Umgang mit elek­tri­schen Geräten, Rauch­ver­boten, etc.

7. Schrift­liche Doku­men­ta­tion:

Teil­nahme an Brand­schutz­un­ter­wei­sung (Zer­ti­fikat).

Dauer einer Brand­schutz­un­ter­wei­sung ca. 2–3 Unter­richts­ein­heiten (1 UE = 45 Minuten)

Brand­schutz­un­ter­wei­sung

Regel­mä­ßige Auf­fri­schung

Es ist wichtig sicher­zu­stellen, dass die Brand­schutz­un­ter­wei­sung jähr­lich durch­ge­führt wird und auf die spe­zi­fi­schen Gege­ben­heiten des Unter­neh­mens zuge­schnitten ist. Die gesetz­li­chen Bestim­mungen und Vor­schriften in Bezug auf den Brand­schutz, u.a. ASR A2.2, sind ein­zu­halten.

Im Brand­fall bereit

Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dung

Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dungen gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023 sind Teil der prä­ven­tiven Maß­nahmen, um Mit­ar­beiter das not­wen­dige Wissen und die Fähig­keiten zu ver­mit­teln, um im Brand­fall die Eva­ku­ie­rung von Per­sonen sicher­zu­stellen und erste Maß­nahmen zur Brand­be­kämp­fung ergreifen zu können.

Unser Schu­lungs­an­gebot

Wir führen Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dungen nach DGUV Infor­ma­tion 205–023 in Theorie und Praxis mit fol­genden Inhalten durch:

1. Grund­züge des Brand­schutzes:

Grund­lagen der Ver­bren­nung und der Vor­gänge beim Löschen

häu­fige Brandursachen/Brandbeispiele

betriebs­spe­zi­fi­sche Brand­ge­fahren

2. Betrieb­liche Brand­schutz­or­ga­ni­sa­tion:

Brand­schutz­ord­nung des Betriebes

Alar­mie­rungs­wege und ‑mittel

betriebs­spe­zi­fi­sche Brand­schutz­ein­rich­tungen

Sicher­stel­lung des eigenen Flucht­weges

Sicher­heits­kenn­zeich­nung

3. Funk­tion und Wir­kungs­weise von Feu­er­lösch­ein­rich­tungen:

Brand­klassen A, B, C, D und F

Wir­kungs­weise und Eig­nung von Lösch­mit­teln

geeig­nete Feu­er­lösch­ein­rich­tungen – Aufbau und Funk­tion

Ein­satz­be­reiche und Ein­satz­re­geln

4. Gefahren durch Brände:

Gefähr­dungen durch Rauch und Atem­gifte

ther­mi­sche und mecha­ni­sche Gefähr­dungen

beson­dere betrieb­liche Risiken

5. Ver­halten im Brand­fall:

Alar­mie­rung

Bedie­nung der Feu­er­lösch­ein­rich­tungen

Sicher­stel­lung des Flucht­weges

beson­dere Auf­gaben nach BSO Teil C

Löschen von bren­nenden Per­sonen

6. Prak­ti­sche Aus­bil­dung:

Hand­ha­bung und Funk­tion von Feu­er­lö­schern

Lösch­taktik und eigene Grenzen

rea­li­täts­nahe Übung mit Feu­er­lösch­trainer

Ein­weisen in Zustän­dig­keits­be­reiche

7. Schrift­liche Doku­men­ta­tion:

Aus­bil­dung zum Brand­schutz­helfer (Zer­ti­fikat)

Dauer einer Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dung ca. 3–4 Unter­richts­ein­heiten (1 UE = 45 Minuten)

Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dung

Wie­viele Brand­schutz­helfer benö­tigt ein Unter­nehmen?

Bei „nor­maler Brand­ge­fähr­dung“ sind 5% der Mit­ar­beiter im Unter­nehmen als Brand­schutz­helfer aus­zu­bilden.

Bei „erhöhter Brand­ge­fähr­dung“ sind 10% der Mit­ar­beiter im Unter­nehmen als Brand­schutz­helfer aus­zu­bilden.

Urlaub, Home­of­fice und Krank­heits­aus­fälle sind zu berück­sich­tigen.

Es ist wichtig sicher­zu­stellen, dass die Brand­schutz­hel­fer­aus­bil­dung alle 3–5 Jahre durch­ge­führt wird und auf die spe­zi­fi­schen Gege­ben­heiten des Unter­neh­mens zuge­schnitten ist. Die gesetz­li­chen Bestim­mungen und Vor­schriften in Bezug auf den Brand­schutz, u.a. DGUV Infor­ma­tion 205–023, sind ein­zu­halten.

Kon­takt

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne bera­tend bei der Schu­lungs­pla­nung, Unter­wei­sung sowie Aus­bil­dung Ihrer Mit­ar­beiter zur Seite.

+49 (0)2236 / 4 96 90
+49 (0)2236 / 94 66 12
info@feuerschutz-kuerten.de
Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Hin­weis: Sie können Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an info@feuerschutz-kuerten.de wider­rufen.
Nach oben scrollen